Barrierefreiheit bei Webseiten
Hintergründe, Gesetzeslage und Umsetzungsideen
Montag, 11.05.2020

Barrierefreiheit und Internetseiten - ein Thema, das mehr gemeinsam hat, als Sie erahnen. Sie glauben uns nicht so wirklich? Ok. Fragen Sie sich, was für Sie alles eine Barriere konkret sein kann. Schnell ist klar, dass es zunächst eine Frage der Situation bzw. des Umfelds und nicht pauschal ein Frage der physischen oder psychischen Benachteilung ist. D. h., Internetseiten stellen letztlich auch ein Umfeld dar - und ein spiezielles noch dazu. Wenn es also darum geht, dort barrierefreie Bedingungen umzusetzen, gehört dies wahrlich zu den komplexesten Aufgaben. Doch nun der Reihe nach:

 

Barrierefreiheit - Was heißt das jetzt für Webseiten?

Für das allgemeine Verständnis, was das Prinzip der Barrierefreiheit ist: uneingeschränkter Zugang. D.h., grundlegend jede Person muss ohne zusätzliche Hilfsmittel auskommen können, um in einer Umweltsituation bestehen zu können. Konkret geht es um Wahrnehmung und/oder Nutzung von etwas Bestimmten. Physische und/oder psychische Benachteiligungen von Personen sind daher keine notwendige Bedingung, jedoch vielerseits der Ausgangspunkt. 

Barrierefreie Webseiten bedeuten also, dass ein freier Zugang unabhängig von körperlichen, geistigen und seelischen Einschränkungen des Nutzers selbst (persönliche Barriere) sowie von der Handhabung eines Gerätes und/oder Web-Angebotes (technische Barriere) gewährleistet sein soll!

 

Barrierefreiheit - Warum ist das für Webseiten so wichtig?

Täglich grüßt das Murmeltier, an vorderster Front sticht wie immer die berühmte Nutzerfreundlichkeit (Usability) hervor. Wie bereits in diversen Beiträgen (SEO-Tipps - Teil 1 und Teil 2 oder Professionelle Internetseiten) vermittelt, können wir Ihnen diese Empfehlung nicht oft genug ans Herz legen. Schließlich optimieren Sie so für eine Suchmaschine (Google) - beeinflussen also Ihr Ranking bei den Suchergebnisseiten (SERPs) positiv - und können die potenzielle Nutzerzahl erhöhen. Denn das heißt auch am Ende, worin wir Sie gerne unterstützen möchten, mehr Marktanteil und Gewinn

WICHTIG: Behalten Sie dabei Ihre Mitarbeiter im Blick. Auf der einen Seite - gerade wenn ein Mitarbeiter z.B. durch Blindheit physisch benachteiligt ist - ist dieser ein wichtiger interner Feedbackgeber für eine visuelle Barriere. Somit stärken Sie auf diesem Weg die Teilhabe der Belegschaft - vor allem, wenn Sie ihm die technischen Möglichkeiten (Tastatur mit Blindenschrift etc.) bereitstellen. Auf der anderen Seite ist dieser Mitarbeiter genauso als potenzieller Nutzer oder gar Kunde einzuordnen. Weitere Vorteile: Überdies reduzieren Sie das Risiko von Diskriminierungsfällen und übernehmen zugleich soziale Verantwortung (CSR: Corporate Social Responsibility), was Sie für PR-Maßnahmen gut verwenden können, um wiederum Image und Reputation zu stärken.

 

Barrierefreiheit - Drohen gesetzliche Strafen bei Vernachlässigung?

Nein, Sie können aufatmen! Sie in Person bzw. stellvertretend für Ihr Unternehmen fallen - vereinfacht gesagt - unter die Kategorie 'privater' bzw. 'kommerzieller Seitenbetreiber'. Aufklärung: Das sogenannte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) besagt in §3 (seit 2002), dass Web-Angebote barrierefrei zu gestalten sind. Dies wird durch die sogenannte Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV; seit 2011: BITV 2.0) ergänzt. Diese Gesetzesbestimmungen in Deutschland beziehen sich im Speziellen auf alle öffentlich-zugänglichen Web-Angebote des Staates

Private oder kommerzielle Vertreter kommen also mit dem BGG nicht in Konflikt. Wir empfehlen natürlich, sich nach den sogenannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C) zu richten (Grund: s.o.). Diese weltweit geltenden Standards stellen ganz offiziell keine rechtliche Verpflichtung dar, dienen allerdings als Vorlage für zuvor erwähnte Nationalbestimmungen. 

 

Barrierefreiheit - Gibt es sowas wie eine Checkliste zur Umsetzung?

Damit Sie erahnen, wie facettenreich die Umsetzung einer barrierefreien Webseite ist, geben wie Ihnen eine Checkliste, die mit den zuvor erwähnten Richtlinien konform geht.

  • Trennen Sie Inhalt, Struktur und Design, was keinesfalls verhandelbar ist. Der Vorteil spiegelt sich darin, dass Sie z.B. grundlegend problemlos Inhalte aktualisieren können, ohne Gefahr zu laufen, das Design zu verunstalten. Dieses Prinzip gilt natürlich auch umgekehrt.
  • Struktur - diese sollte so aussagekräftig wie möglich sein. Webseitenübergreifend spielen wir auf die Navigation an, die definitiv leicht und einfach zu gestalten ist. Pro Seite Ihres Web-Angebotes meinen wir die Überschriften h1-h6.  Jede Seite muss eine h1 und darauf folgend eine h2 haben; h3 bis h6 können Sie bei Bedarf einbauen, jedoch ist die Reihenfolge beizubehalten.
  • Aussagekräftiger Inhalt trifft hochdeutsche Sprache: Natürlich gilt eine klare Wortwahl (keine Umgangssprache/Jugendwörter) und Grammatik nicht nur bei den Überschriften, sondern auch für Ihre Web-Texte etc. Diesbezüglich sind kurze und verständliche Sätze empfehlenswert.
  • Sonderpunkt "Fremdwörter": prinzipiell gilt, darauf möglichst zu verzichten. Dies hängt meist von Fall zu Fall ab und kann natürlich - wenn auch nur bei Web-Texten empfohlen - umgangen werden. Die Möglichkeit besteht darin, indem Sie ein Fremdwort in Klammern hinter das Normalwort platzieren. Dem Leser geben Sie quasi die Chance auf "fachliche Weiterbildung".
  • Metadaten - Meta-Title und Meta-Description sind in puncto Aussagekraft um einiges mehr zu beachten.
  • Bildbeschreibungen/Textalternativen - das bekannte alt-Attribut fällt natürlich ebenso in die zuvor genannte Kategorie. Wenn das alt-Attribut begrifflich klar bestimmt ist, dann lässt sich z.B. bei Vorlese-Funktionen eindeutig der Inhalt zuordnen. Das gleiche Prinzip gilt selbstredend für das title-Attribut bei Links. 
  • Kontrast: Gelber Text auf hellgrauem Hintergrund - so macht Lesen definitiv kein Spaß! Wenn dies auch ein simples Beispiel ist, so ist die Wahl kontrastreicher Farben sehr wichtig. Allein dies entscheidet deutlich mit, ob sich ein Nutzer überhaupt zurecht finden oder gar weiterhin auf Ihrer Webseite aufhalten möchte. Bedenken Sie dabei, dass eine Seitenansicht aus mehreren Ebenen besteht, wo sich Content lagern lässt.
  • Skalierbarkeit: Nutzer, die z.B. durch das Altern schwächere Augen bekommen haben, gebrauchen Zoom-Funktionen, um Web-Inhalte auf eine lesbare Größe zu erweitern. D.h., der gesamte Content Ihrer Webseite (Schriften, Abstände, Bereiche etc.) sollte in einer relativen Maßeinheit (em- oder %-Angaben) angegeben und anpassbar sein. Ihr Anliegen sollte sein, dass Ihr Content bei einer Vergrößerung von 200% immer noch lesbar ist.
  • Responsive Design: Kurz, knapp, knackig - Ihr Web-Angebot ist attraktiver, wenn es sich diversen mobilen Endgeräten größenmäßig anpasst. Privat schaut jeder in der Regel über das eigene Smartphone oder Tablet.
  • Stichwort HTML: erstens, bei Akronymen und Abkürzungen ist das HTML-Element "abbr" zu verwenden; zweitens, auf klassische Grundbegriffe dieser Programmiersprache nicht verzichten. Dies empfiehlt sich z.B., wenn Sie individuelle Styles zulassen möchten.

 

Barrierefreiheit - Was ist ARIA und warum ist das wichtig?

ARIA ist eine Kurzform (Akronym) für die Bezeichnung "Accessible Rich Internet Applications" und stellt letztlich eine barrierefreie komplexe Internetanwendung dar. Webentwickler haben mit ARIA die ideale Möglichkeit, Webinhalte und Web-Applikationen (speziell bei Ajax oder JavaScript) für eingeschränkte Personen einen barrierefreien Zugang zu gestalten: JavaScript-Widgets, Formular-Hinweise, Navigationslandmarken, Fehlermeldungen, Live-Content-Anpassungen etc.

Für das technische Verständnis: ARIA ist als Satz spezieller Attribute zu verstehen, mit denen sich beliebiger Markup-Content einbauen lässt (vorwiegend für HTML entwickelt). Das sogenannte "role"-Attribut spiegelt die Basis wider, und zwar um welches Element (z.B. article, slider, alert) bei einem Objekt zutrifft. Andere Attribute können eine nützliche Hilfsfunktion sein wie z.B. aktuelle Wertangaben bei Fortschrittsanzeigen oder die bereits o.g. Formular-Hinweise. 

 

 

Wir hoffen, Ihr Interesse dafür nachhaltig geweckt zu haben und als zukünftiger Ansprechpartner infrage zu kommen. Apropos: Wenn Sie weitere Fragen haben, Sie mehr über unsere Leistungen erfahren oder uns sogar näher kennen lernen möchten, dann schreiben oder rufen Sie uns einfach an:

 

Reichenhaller Straße 1

D-83395 Freilassing bei Salzburg

info@viucom.de

+49 (0)8654 457 94 27

 

Mit freundlichen Grüßen aus dem Berchtesgadener Land,

Simon Back und das Viucom-Team.

 

 

Quellen:

Autor des Beitrags
Marcus Laasch