Website-Förderung 2025: So sichern Sie sich bis zu 7.500 €
Dienstag, 23.09.2025

Eine professionelle Website ist 2025 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unverzichtbar – sei es für die Kundenakquise, den Online-Verkauf oder die Markenpräsenz. Doch die Umsetzung einer modernen Unternehmens-Website oder digitaler Marketingmaßnahmen kann kostspielig sein. Gut zu wissen: Bund, Länder und EU bieten verschiedene Förderprogramme an, die KMU beim Aufbau oder Relaunch ihrer Website finanziell unterstützen. In diesem Beitrag geben wir einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Website-Förderungen 2025, erklären die jeweiligen Voraussetzungen und zeigen, wie Sie diese Zuschüsse für Ihre Digitalisierungsvorhaben nutzen können. Besonderes Augenmerk legen wir auf Bayern (Stichwort Digitalbonus Bayern) – und wir beleuchten, wie eine erfahrene Digitalagentur Sie bei Antragstellung und Umsetzung begleiten kann.

Warum gibt es Förderprogramme für Websites?

Im Zuge der Digitalisierung hat der Gesetzgeber ein Interesse daran, die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands zu stärken. Websites und Online-Marketing sind heute wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie vieler Unternehmen. Förderprogramme sollen KMU motivieren, in moderne Web-Technologien, E-Commerce und IT-Sicherheit zu investieren. So werden zum Beispiel Website-Relaunches, Online-Shops, Suchmaschinenoptimierung (SEO), digitale Marketingkampagnen und sogar Schulungen für Mitarbeiter gefördert. Durch solche Zuschüsse können Unternehmen ihre Online-Präsenz ausbauen, ohne die Kosten alleine stemmen zu müssen. Fördermittel sind also ein Hebel, um Digitalisierungsvorhaben anzustoßen, die sonst vielleicht aufgeschoben würden. Wichtig: In der Regel müssen Förderanträge bewilligt sein, bevor das Projekt startet, damit man den Zuschuss erhält. Außerdem sind die Fördermittel oft zweckgebunden – sie dürfen nur für das genehmigte Digitalisierungsprojekt (z.B. den Aufbau der Website) verwendet werden.

Förderprogramme 2025 im Überblick

Bevor wir ins Detail gehen, hier ein kurzer Überblick über einige wichtige Fördermöglichkeiten (Stand Anfang 2025):

 

  • Digitalbonus Bayern (Standard & Plus) – Zuschuss bis 7.500 € bzw. 30.000 €, 50% der Kosten, für Digitalisierungsprojekte in Bayern (inklusive Websites, Online-Shops, IT-Sicherheit). Laufzeit verlängert bis Ende 2027.

 

  • Bundesweite Programme – BAFA-Beratung (“Förderung unternehmerischen Know-hows”) – bis zu 2.800 € Zuschuss (bis 80% der Beratungskosten) für Beratung zu Digitalisierung, Geschäftsprozessen etc.

 

  • Programme anderer Bundesländer – Viele Länder haben eigene Digital-Zuschüsse, z.B. Hamburg Digital (30% Zuschuss, max. 17.000 €), DIGI-Zuschuss Hessen (50% Zuschuss bis 10.000 €), Mittelstand Innovativ & Digital (MID) in NRW (Zuschüsse bis ~25.000 €, Losverfahren) u.v.m. Die Konditionen variieren je nach Bundesland.

 

  • EU-Förderung (EFRE) – Über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fließen Mittel in regionale Programme, die digitale Innovationen und komplexe Digitalisierungsprojekte von KMU fördern. Hier stehen eher innovative Lösungen, Forschung & Entwicklung und strukturelle Digitalisierungsprojekte im Vordergrund – einfache Website-Projekte können indirekt profitieren, wenn sie Teil eines größeren Digitalvorhabens sind.

 

Im Folgenden stellen wir die wichtigsten dieser Programme und ihre Voraussetzungen genauer vor – mit Fokus darauf, was speziell für Website-Erstellung, Relaunch und Online-Marketing gefördert wird.

Digitalbonus Bayern (Standard und Plus)

Wenn Ihr Unternehmen in Bayern ansässig ist, ist der Digitalbonus Bayern oft die erste Wahl zur Förderung von Websites und anderen Digitalisierungsmaßnahmen. Dieses Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen, um die eigene Digitalisierung voranzutreiben. Seit Juli 2024 läuft eine neue Runde, die bis 31.12.2027 angesetzt ist – Sie haben also auch 2025 und die folgenden Jahre Gelegenheit, davon zu profitieren.


Zwei Varianten: Es gibt den Digitalbonus Standard und den Digitalbonus Plus. Beide Varianten gewähren einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Projektkosten, unterscheiden sich aber in Förderhöhe und Anforderungen:

 

  • Digitalbonus Standard: Hier erhalten Sie bis zu 7.500 € Zuschuss (50% der Kosten) für “klassische” Digitalisierungsprojekte. Dazu zählen z.B. der Aufbau oder Relaunch einer Unternehmens-Website, die Einführung eines Online-Shops, Buchungsplattformen, Online-Marketing-Tools (z.B. Newsletter-System, Web-Analytics), Software zur Prozessoptimierung oder Maßnahmen der IT-Sicherheit. Wichtig ist, dass das Projekt dem Unternehmen einen deutlichen Digitalisierungsschub gibt – eine einfache Standard-Webseite ohne besondere Funktionen reicht nicht aus. Typischerweise müssen Ausgaben > 4.000 anfallen. Den Digitalbonus Standard kann ein Unternehmen während der Programmlaufzeit (bis 2027) pro Förderbereich einmal bekommen (einmal für Digitalisierung allgemein und einmal für IT-Sicherheit). Antragstellung erfolgt online über das ELSTER-Portal und erst nach Bewilligung darf mit dem Projekt begonnen werden.

 

  • Digitalbonus Plus: Diese Variante fördert innovative Digitalprojekte mit bis zu 30.000 € Zuschuss (ebenfalls 50%). Sie kommt in Frage, wenn Ihre geplante Maßnahme einen besonders hohen Innovationsgehalt aufweist – d.h. neuartige Technologien oder deutlich neuartige Lösungen für Ihr Unternehmen beinhaltet. Beispiele: Entwicklung eines innovativen digitalen Produkts oder einer Plattform, Einsatz von KI oder Robotik, oder eine Digitalisierungslösung, die es so im Unternehmen noch nicht gab. Online-Marketing-Maßnahmen (Website, SEO, Social Media etc.) können gefördert werden, sofern sie Teil eines größeren innovativen Projekts sind. Wichtig: Digitalbonus Plus kann ein Unternehmen nur einmal insgesamt beantragen (nicht kombinierbar mit einem Standard-Zuschuss für dasselbe Vorhaben). Man muss im Antrag detailliert darlegen, was das Innovative an dem Vorhaben ist. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Rücksprache mit der zuständigen Bezirksregierung zu halten, um die Erfolgsaussichten auszuloten.

 

Voraussetzungen: Für den Digitalbonus (Standard oder Plus) gelten ein paar grundlegende Kriterien. Das Unternehmen muss die KMU-Definition erfüllen (weniger als 250 Mitarbeiter und unter 50 Mio. € Umsatz) und eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben. Von der Förderung ausgeschlossen sind z.B. rein gemeinnützige oder öffentliche Einrichtungen, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen in Insolvenz. Außerdem darf das Projekt noch nicht angefangen sein (keine Bestellung oder Auftrag vor Bewilligung). Standard-IT-Ausstattung oder rein verpflichtende Maßnahmen werden nicht bezuschusst – es muss um eine freiwillige Investition in digitale Neuerungen gehen.

 

Fazit Digitalbonus Bayern: Dieses Programm ist ideal, um z.B. einen Website-Relaunch, die Einführung eines Online-Shops oder SEO-Optimierungen zu fördern. KMU können damit bis zur Hälfte der Kosten sparen und so Projekte angehen, die ihre digitale Sichtbarkeit und Sicherheit verbessern. Da die Mittel begrenzt und kontingentiert sind (Förderbudget pro Zeitraum), sollte man seinen Antrag möglichst frühzeitig stellen – wer zu spät kommt, muss evtl. auf den nächsten Monat warten, falls der Budgettopf zwischenzeitlich ausgeschöpft ist. Mit der Verlängerung bis 2027 und dem modernen Online-Antragsprozess (via ELSTER) ist der Digitalbonus Bayern auch 2025 eines der attraktivsten Förderangebote für die Digitalisierung kleiner Unternehmen.

Bundesweite Förderprogramme (Bundesregierung)

Neben den Landesprogrammen gibt/gab es auch bundesweite Förderprogramme, die für die Erstellung von Websites und allgemeinen Digitalisierungsprojekte relevant sind. Hier der aktuelle Stand 2025:

 

  • BAFA-Beratungsförderung (“Förderung unternehmerischen Know-hows”): Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet einen Zuschuss für professionelle Unternehmensberatung. Dieses Programm ist dauerhaft verfügbar und richtet sich an KMU bundesweit (weniger als 250 MA, <50 Mio. € Umsatz) sowie Freiberufler. Gefördert werden Beratungen zu vielfältigen betriebswirtschaftlichen Themen – z.B. Digitalisierungsstrategien, Geschäftsprozess-Optimierung, Markterschließung – also im weiteren Sinne auch die Planung von Online-Marketing und Websites. Konditionen: Die Förderung beträgt je nach Unternehmensalter und Standort 50% bis 80% der Beratungskosten und ist gedeckelt auf 2.800 € Zuschuss pro Beratungsprojekt. So bekommt etwa ein etabliertes Unternehmen in den westlichen Bundesländern 50% erstattet, in den neuen Bundesländern oder bei jungen Unternehmen sind bis zu 80% möglich, max. 2.800 €. Zu beachten: Es geht hier nicht um einen Zuschuss für die technische Umsetzung (z.B. Webdesign-Kosten), sondern für die Beratung durch qualifizierte Berater. Die Idee dahinter ist, KMU mit externer Expertise zu unterstützen – beispielsweise bei der Entwicklung einer Digitalstrategie, der Auswahl passender Web-Technologien oder der Schulung von Mitarbeitern. Wenn Sie also unsicher sind, wie Sie Ihr Website-Projekt aufziehen sollen, kann eine geförderte Beratung ein sinnvoller erster Schritt sein. Anträge für die BAFA-Förderung müssen vor Beginn der Beratung gestellt werden und die Beratung selbst darf nur von zertifizierten, beim BAFA gelisteten Beratungsunternehmen durchgeführt werden.

 

  • KfW-Förderkredite: Ergänzend sei erwähnt, dass es über die KfW-Bank ebenfalls Unterstützungen für Digitalisierung gibt – allerdings in Form von zinsgünstigen Krediten statt Zuschüssen. Zum Beispiel bietet die KfW den Kredit “ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit”, mit dem Investitionen in neue IT-Systeme, Software (etwa auch Webshops oder Content-Management-Systeme) finanziert werden können. Solche Kredite müssen natürlich zurückgezahlt werden, können aber aufgrund geringer Zinsen attraktiv sein, wenn Zuschüsse nicht zur Verfügung stehen. Im Kontext Website-Förderung greifen Unternehmen aber verständlicherweise lieber auf nicht rückzahlbare Zuschüsse wie den Digitalbonus zurück, sofern möglich.

 

Zusammenfassend ist auf Bundesebene 2025 leider kein direktes Zuschuss-Programm speziell für Websites mehr aktiv (Digital Jetzt und go-digital sind ausgelaufen). Dennoch können Sie mit der BAFA-Beratungshilfe zumindest einen Teil der Konzeptionskosten abdecken und mit KfW-Krediten Investitionen stemmen. Umso wichtiger sind die Landesförderungen, auf die wir im nächsten Abschnitt eingehen.

Förderprogramme der Bundesländer (außer Bayern)

Nicht nur Bayern, sondern fast alle Bundesländer haben eigene Digitalisierungs-Förderprogramme, die in vielen Fällen auch Web-Projekte einschließen. Hier ein kurzer Überblick einiger relevanter Länder-Angebote (Stand 2025):

 

  • Hamburg – Hamburg Digital: Die Stadt Hamburg unterstützt KMU mit Zuschüssen bis zu 30% (max. 17.000 €) für Digitalisierungsmaßnahmen. Förderfähig sind z.B. Web-Projekte, digitale Vertriebslösungen und IT-Sicherheit. Das Programm gliedert sich in den Hamburg-Digital Check (Beratung) und Investitionszuschüsse. Wichtig: Das Unternehmen muss in Hamburg ansässig sein. Auch hier gilt: Antrag vor Vorhabensbeginn, Förderung als De-minimis-Beihilfe (EU-Regel).

 

  • Hessen – Digi-Zuschuss: Hessen bietet einen Digital-Zuschuss, der 50% der Projektkosten bis maximal 10.000 € abdeckt. Bereits ab 4.000 € Investitionssumme kann man sich bewerben. Gefördert wird eine breite Palette an Digitalisierungsprojekten – von neuer Software/Hardware über Webauftritte bis IT-Sicherheitsmaßnahmen. Die Mittelvergabe erfolgt über ein Losverfahren (mehrere Bewerbungsrunden pro Jahr, da Nachfrage > Budget). Für 2025 wurde das Programm fortgeführt; KMU und Freiberufler mit Sitz in Hessen können sich online registrieren und am Losverfahren teilnehmen. Bei Zuschlag muss dann der eigentliche Antrag mit Projektbeschreibung gestellt werden.

 

  • Nordrhein-Westfalen – MID (Mittelstand Innovativ & Digital): NRW hat gleich mehrere MID-Programmvarianten, u.a. MID-Digitalisierung (Zuschüsse für externe Dienstleister bei Digitalprojekten, z.B. für Beratung und Umsetzung eines Website-Relaunch). Im Rahmen von MID-Digitalisierung können KMU z.B. einen Gutschein in Höhe von bis zu 15.000 – 25.000 € erhalten, um eine externe Agentur für ihr Projekt zu bezahlen. Die genaue Höhe hängt von Projekt und Unternehmensgröße ab. Neu ist auch MID-Digitale Sicherheit für IT-Security-Projekte. In 2025 ist MID weiterhin aktiv, Antragstellung über ein Online-Portal (nach dem Prinzip “Gutscheinvergabe”, teils ebenfalls Losverfahren). Voraussetzung: KMU mit Betrieb in NRW, vor Projektstart beantragen.

 

  • Weitere Länderbeispiele: Brandenburg fördert über BIG Digital auch größere Digitalprojekte (Zuschüsse bis 50% von Investitionen bis 500.000 €), Sachsen-Anhalt hat das Programm Digital Innovation (bis 70.000 € Zuschuss für umfassende Digitalisierungsprojekte), und Thüringen hat den Digitalbonus Thüringen (50% bis max. 15.000 €, läuft bis Ende 2026). In Schleswig-Holstein liegt der Fokus 2025 auf KI-Förderung (Förderung von KI-Projekten in KMU). Wie man sieht, existiert nahezu überall ein Fördertopf – die Details und Voraussetzungen unterscheiden sich, aber typischerweise gelten auch hier: KMU-Status, Antrag vor Beginn, digitale Projekte mit nachweisbarem Mehrwert fürs Unternehmen.

 

Tipp: Einen aktuellen Überblick aller Förderprogramme von Bund, Ländern und EU kann man in der öffentlichen Förderdatenbank des Bundes abrufen. Dort sind die Programme mit ihren Konditionen aufgeführt und man kann nach Region oder Thema filtern. Da Fördermittel gelegentlich ausgeschöpft oder neu aufgelegt werden, lohnt es sich, vor einer Antragstellung immer die jüngsten Informationen beim jeweiligen Fördergeber einzuholen (IHKs, Landesbanken, Wirtschaftsministerien informieren dazu regelmäßig).

Voraussetzungen und Antragstellung: Das müssen Sie beachten

Jedes Förderprogramm hat spezifische Bedingungen. Dennoch gibt es einige gemeinsame Voraussetzungen, die fast immer gelten, insbesondere bei Zuschüssen für Digitalisierungsprojekte:

1. KMU-Eigenschaft

Die Förderung richtet sich fast immer an kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition. Das heißt in der Regel weniger als 250 Mitarbeiter und entweder <50 Mio. € Jahresumsatz oder <43 Mio. € Bilanzsumme. Auch viele Freiberufler oder Handwerksbetriebe zählen dazu. Größere Firmen sind oft ausgeschlossen.

2. Betriebsstätte im Fördergebiet

Man muss im jeweiligen Bundesland (bzw. in Deutschland bei Bundesprogrammen) eine Betriebsstätte oder Niederlassung haben, in der das Projekt umgesetzt wird. Beispiel: Den Digitalbonus Bayern kann nur beantragen, wer auch in Bayern sitzt.

3. Projekt noch nicht gestartet

Wichtig: Nahezu kein Programm fördert rückwirkend. Ein Förderantrag muss genehmigt sein, bevor Sie Aufträge vergeben oder Einkäufe für das Projekt tätigen. Ein Projekt gilt meist schon als “begonnen”, sobald ein rechtsverbindlicher Vertrag mit einem Dienstleister unterschrieben wurde (oder auch eine mündliche Beauftragung). Daher: Erst Antrag stellen, Warten auf den Zuwendungsbescheid, dann loslegen!

4. Eigenanteil und finanzielle Leistungsfähigkeit

Zuschüsse decken typischerweise nur 30% bis 50% der Kosten (Ausnahme BAFA-Beratung bis 80%). Einen Eigenanteil muss das Unternehmen stemmen können. In Förderanträgen wird meist ein Finanzierungsplan verlangt. Sie sollten also darlegen können, wie Sie Ihren Anteil finanzieren (Eigenmittel, Kredit etc.). Fördergeber achten darauf, dass das Projekt auch ohne staatliche Hilfe grundsätzlich finanzierbar wäre.

5. Qualität des Projekts

Vor allem bei Zuschüssen mit beschränktem Budget (z.B. Digitalbonus Plus, der Innovationsgehalt erfordert, oder Wettbewerbsverfahren) müssen Sie eine schlüssige Projektbeschreibung liefern. Erklären Sie klar, welchen Digitalisierungseffekt die neue Website oder das Tool für Ihr Unternehmen hat – z.B. Prozessverbesserung, Reichweitenerhöhung, Umsatzsteigerung oder erhöhte IT-Sicherheit. Manche Programme (z.B. Digitalbonus Plus) haben Bewertungskriterien für Innovation, die erfüllt sein müssen. Bei losbasierten Verfahren entscheidet das Los, doch Sie müssen trotzdem formale Kriterien erfüllen.

6. Ausschluss von Standardmaßnahmen

Viele Richtlinien schließen die reine Standard-Website oder Standard-Shop ohne besondere zusätzliche Funktionen von der Förderung aus. Ebenso sind Marketingmaßnahmen wie SEO/SEA oder Social Media oft nur in Verbindung mit einem größeren Projekt förderfähig. Der Grund: Man will “echte” Digitalisierung fördern, nicht ohnehin notwendige Routineausgaben. Prüfen Sie daher genau die Positiv- und Negativlisten des Programms (häufig in den Förderbedingungen aufgeführt), was als förderfähige Ausgabe zählt. Beispiele für förderfähige Kosten sind meist externen Dienstleister-Leistungen, Softwarelizenzen, Implementierungsaufwände, ggf. Hardware für spezielle Anwendungen. Nicht förderfähig sind häufig interne Personalkosten, Standard-Bürosoftware oder -Hardware und alles, was gesetzlich vorgeschrieben ist.

7. Antrag und Nachweis

Die Antragstellung erfolgt in der Regel online über Portale der Ministerien, Förderbanken (wie LfA, SAB, WIBank etc.) oder über das Bundesportal. Sie müssen je nach Programm verschiedene Unterlagen einreichen: Unternehmensdaten, Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge/Angebote von Dienstleistern, ggf. Jahresabschlusszahlen zur KMU-Einstufung und De-minimis-Erklärungen (Nachweis, dass Sie die EU-Beihilfegrenzen einhalten). Nach Projektabschluss ist meist ein Verwendungsnachweis fällig – Sie müssen belegen (z.B. mit Rechnungen, Berichten), dass die Mittel zweckgemäß eingesetzt wurden.

8. Kombinationen

Manche Förderungen lassen sich nicht kombinieren. Z.B. kann man in Bayern nicht zugleich für dasselbe Vorhaben den Digitalbonus Standard und Plus erhalten. Bundes- und Landesmittel sind oft nicht stapelbar auf dasselbe Projekt. Allerdings können Sie theoretisch verschiedene Förderungen für unterschiedliche Teilprojekte nutzen (solange jede Maßnahme eigenständig beantragt und abgerechnet wird). Hier ist Beratung sinnvoll, um Doppelförderung zu vermeiden.

Insgesamt gilt: Wer sich etwas Zeit nimmt, die Förderkriterien genau durchliest, steigert die Erfolgswahrscheinlichkeit erheblich. Bei Unklarheiten helfen oft die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern weiter, die extra Beratungsstellen für Digitalisierung haben. Viele Programme empfehlen auch ein Beratungsgespräch vor Antragstellung, etwa mit der Bezirksregierung (bei Digitalbonus Plus) oder den Landesförderinstituten, um Fragen zu klären.

Fazit: Förderung nutzen – wir helfen Ihnen dabei!

Die öffentliche Hand stellt auch 2025 großzügige Fördermittel bereit, um KMU den Schritt in die digitale Zukunft zu erleichtern. Ob Website-Relaunch, Online-Shop-Entwicklung oder IT-Sicherheitsprojekt – es lohnt sich, diese Zuschüsse abzurufen. Gerade Programme wie der Digitalbonus (in Bayern und anderen Bundesländern) bieten handfeste finanzielle Entlastung bei Webprojekten. Wichtig ist, die richtige Förderung für das eigene Vorhaben zu identifizieren und den Antrag sauber vorzubereiten.


Hier kommen wir als Digitalagentur Viucom ins Spiel. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Bereich Websites und Online-Lösungen wissen wir genau, worauf es bei erfolgreichen Digitalprojekten ankommt – technisch wie strategisch. Wir haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Förderanträge (z.B. im Rahmen von Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsprojekten) für unsere Kunden gestellt und genehmigt bekommen. Dieses Know-how möchten wir gerne an Sie weitergeben.


Warum Viucom der richtige Partner ist: Wir unterstützen Sie ganzheitlich – von der Beratung, welche Förderung für Ihr Vorhaben passt, über die Antragstellung (wir kennen die Formalitäten und Fallstricke) bis hin zur fachgerechten Umsetzung Ihrer neuen Website oder digitalen Plattform. Als erfahrene Digitalagentur sprechen wir sowohl die Sprache der Technik als auch die Sprache der Förderstellen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Projekt förderfähig konzipiert ist und alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind. Während der Umsetzung achten wir darauf, dass die Förderkriterien eingehalten werden, damit Sie problemlos den Zuschuss erhalten. Und sollten Sie keinen Zuschuss bekommen oder es zeitlich knapp werden, finden wir ebenfalls Lösungen – beispielsweise flexible Finanzierungsmodelle für Ihre Website, damit Sie nicht auf Digitalisierung verzichten müssen.


Ihr nächster Schritt: Nutzen Sie die Gelegenheit der Website-Förderung 2025! Informieren Sie sich über passende Programme – oder sprechen Sie direkt mit uns. Viucom berät Sie gerne, wie Sie maximalen Nutzen aus den Fördermitteln ziehen und Ihr Unternehmen online optimal aufstellen. Gemeinsam machen wir Ihren digitalen Auftritt zukunftsfähig – und sichern uns dabei die Zuschüsse, die Ihnen zustehen.


Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Website-Projekt zu begleiten – von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung mit Fördergeld! Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Gemeinsam bringen wir Ihre Website und Ihr Marketing auf das nächste Level.

Quellen: Die Inhalte dieses Beitrags basieren auf Informationen von:

websei.destadt.muenchen.denetsoft-metall.dehwk-wiesbaden.de, digitalbonus.bayernalphaplan.de, ihk-bonn.de und ChatGPT.

Die Bilder stammen von Adobe Stock und wurden zum Teil mit ChatGPT bearbeitet.

 

Autor des Beitrags
Dipl.-Ing. Simon Back - Geschäftsführer und technischer Leiter der Viucom Digitalagentur in Freilassing bei Salzburg im Berchtesgadener Land | © Dipl.-Ing. Simon Back - Geschäftsführer und technischer Leiter der Viucom Digitalagentur in Freilassing bei Salzburg im Berchtesgadener Land
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