Fragen & Antworten zum Digitalbonus Bayern
Wer kann Digitalbonus beantragen?
Gefördert werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern. Nach den Richtlinien gilt ein „kleines Unternehmen“ als rechtliche Einheit mit <50 Mitarbeitern und maximal 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. (Mittlere Unternehmen sind beim Digitalbonus bisher nicht antragsberechtigt.)
Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben und Verbesserungen der IT-Sicherheit. Konkret können das z.B. die Entwicklung neuer digitaler Produkte, KI-Anwendungen, Softwarelösungen zur Prozessoptimierung oder Maßnahmen zur IT-Sicherheitsabsicherung sein. Wichtig ist stets der Digitalisierungs- oder Innovationscharakter.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Beim Digitalbonus Standard erhält das Unternehmen bis zu 7.500 € (bis 50 % der förderfähigen Ausgaben). Beim Digitalbonus Plus sind es bis zu 30.000 € (ebenfalls 50 %). Die genauen Fördersätze hängen von der Unternehmensgröße ab; hier sprechen wir von „kleinen Unternehmen“ (bis 50 Mitarbeiter, 10 Mio. € Umsatz) mit 50 % Fördersatz. Die Kombination Standard + Plus ist für ein und dasselbe Projekt nicht möglich.
Wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird online im BayernPortal eingereicht. Sie wählen zunächst die zuständige Bezirksregierung, melden sich mit Ihrem ELSTER-Unternehmenskonto an und füllen das Online-Formular aus. Nach Absenden bekommen Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Weitere Unterlagen reichen Sie auf elektronischem Wege nach Aufforderung ein.
Kann meine einfache Webseite/Webshop gefördert werden?
Nein: Reine Standard-Webauftritte sind ausgeschlossen. Laut Richtlinie sind »Ausgaben für Standard-Webseiten (herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung) oder Standard-Webshops (insbesondere Standard-Shop-Templates)« nicht förderfähig. Das heißt, ein einfacher Onlineshop oder eine normale Info-Homepage ohne innovative technische Merkmale wird nicht gefördert.
Und was ist mit Online-Marketing?
Solche Kosten gehören zu den Standard-Marketingmaßnahmen und sind generell ausgeschlossen. SEO, Google Ads, Social-Media-Werbung, Newsletter etc. werden vom Digitalbonus nicht finanziert.
Wie viele Anträge kann ich stellen?
Sie können je einmal für jeden Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) einen Antrag stellen. Das heißt maximal zwei Anträge. Für jeden der beiden Bereiche dürfen Sie dann einmal Standard beantragen und gegebenenfalls einmal Plus (wenn nicht schon im gleichen Bereich Plus verbraucht ist).
Kann ich bereits ein begonnenes Projekt fördern lassen?
Projekte, die schon begonnen sind, gelten als nicht förderfähig. Die Richtlinie besagt, dass Maßnahmen, für die bereits eine rechtsverbindliche Bestellung oder Auftrag erteilt wurde, nicht gefördert werden dürfen. Sie müssen also mit Ihrer Planung warten, bis der Antrag eingereicht ist und die Eingangsbestätigung vorliegt.