Wie bekomme ich eine Förderung für die Entwicklung meines Webshops in Bayern in 2026?
Montag, 27.04.2026

Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm des Freistaats Bayern für kleine Unternehmen, um sie bei der Digitalisierung zu unterstützen. Es läuft bis zum 31.12.2027 und gliedert sich in zwei Varianten: Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus. Beim Standard-Zuschuss gibt es bis zu 7.500 € (Fördersatz bis 50 % der förderfähigen Kosten), beim Plus-Zuschuss bis zu 30.000 € (ebenfalls 50 % Fördersatz). Gefördert werden Investitionen in digitale Lösungen – etwa die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen mithilfe moderner Informationstechnologien. Dazu zählen zum Beispiel KI-Lösungen, digitale Zwillinge oder IT-Sicherheitsmaßnahmen. Wichtig: Eine ganz normale Standard-Website oder ein Standard-Shop (zum Beispiel ein einfaches Shop-Template) ist laut Förderrichtlinie ausdrücklich nicht förderfähig.

Ablauf: Wie läuft das Förderverfahren ab?

Der Förderantrag wird online gestellt. Dafür füllen Sie das offizielle Antragsformular im BayernPortal aus und reichen es bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Dazu müssen Sie sich mit einem ELSTER-Unternehmenskonto authentifizieren, das auf das antragstellende Unternehmen lautet. Eine postalische Einreichung ist nicht vorgesehen. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sobald diese E-Mail einging, dürfen Sie offiziell mit Ihrem Vorhaben beginnen – auf eigenes Risiko. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt können Sie schon mit der Umsetzung (z.B. Vertragsschluss mit Dienstleistern) starten, auch bevor der Förderbescheid erteilt ist.

Im nächsten Schritt prüft die zuständige Bezirksregierung Ihren Antrag. Sie kann fehlende Unterlagen nachfordern. In Ausnahmefällen (vor allem bei Digitalbonus Plus) wird ggf. ein Expertengremium hinzugezogen, um die Innovationshöhe des Projekts zu beurteilen. Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid: Bei positiver Entscheidung den Zuwendungsbescheid (inklusive einer De-minimis-Bescheinigung), bei Ablehnung einen Ablehnungsbescheid. Nach Umsetzung Ihres Projekts reichen Sie einen sogenannten Auszahlungsantrag ein – meist in Verbindung mit einer Projektmitteilung oder einem Verwendungsnachweis, je nach Zeitpunkt der Bewilligung. Schließlich prüft der Staat Ihre Abschlussdokumente und zahlt den beantragten Zuschuss aus.

Anforderungen: Digitalbonus Standard vs. Plus

Digitalbonus Standard

Beim Digitalbonus Standard steht die allgemeine Digitalisierung bestehender Abläufe im Vordergrund. Es wird kein besonderer Neuheitsgrad verlangt. Typische geförderte Maßnahmen sind etwa die Optimierung von Geschäftsprozessen durch Software: die Einführung oder Anpassung von ERP-, CRM- oder Warenwirtschaftssystemen. Auch branchenspezifische Komplettlösungen (z.B. Handwerker-Software, Lagerverwaltung) zählen dazu. Ebenso werden Plattform- oder Portallösungen ohne herausragende technische Neuerungen gefördert – etwa ein Kundenportal, ein Bewerberportal oder eine Handelsplattform (Webshop) ohne High-End-Innovationen. Nach Richtlinie gilt: Ein reiner Lizenzkauf einer Marktsoftware oder eine vergleichbare Individualprogrammierung wird nicht als „besonders innovativ“ gewertet und fällt daher in den Standardbereich. Ebenso können Softwarelösungen, die in erster Linie Marketing- und Kundengewinnungsprozesse unterstützen (z.B. ein spezialisiertes Newsletter-/CRM-System), nur über den Standard-Zuschuss abgedeckt werden, wenn überhaupt (soweit es über völlig normale Marketing-Bausteine hinausgeht). Wichtig ist: Die geförderte Lösung muss klar in Ihre Geschäftsprozesse eingebunden sein. Reine Informationswebseiten oder einfache Broschüren-Homepages sind nicht Teil des Digitalbonus.

 

Digitalbonus Plus

Der Digitalbonus Plus ist für besonders innovative Projekte gedacht. Hier muss das Vorhaben einen deutlich erkennbaren Neuheitsgrad aufweisen. Laut Förderrichtlinie ist eine ausführliche Beschreibung des Innovationsgehalts sowie eine Abgrenzung zu bestehenden Lösungen erforderlich. Gefördert werden vor allem Projekte mit Fokus auf zukunftsweisende Technologien: Beispiele sind der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (z.B. intelligente Datenanalyse zur Optimierung der Geschäftsabläufe), intelligente Robotik (z.B. automatisierte Produktions- oder Logistiksysteme) oder moderne Simulationsverfahren und digitale Zwillinge (virtuelle Modelle realer Systeme). Solche Technologien werden vom Digitalbonus Plus ausdrücklich unterstützt. Hinweis: Bleiben die förderfähigen Gesamtkosten Ihres Projekts unter 15.000 €, empfiehlt die Richtlinie oft, den Digitalbonus Standard zu beantragen, da der Zuschuss (bei 50 % Förderung) derselbe ist, der Bearbeitungsaufwand aber geringer. Bei Planung eines Plus-Projekts sollten Sie zudem rechtzeitig das Gespräch mit Ihrer Bezirksregierung suchen, um sicherzustellen, dass das Vorhaben die nötigen Kriterien erfüllt.

Was wird nicht gefördert?

  • Standard-Websites und -Webshops: Einfache Homepages ohne tiefe Integration in die Geschäftsprozesse sowie austauschbare Shop-Templates sind ausgeschlossen. Der Digitalbonus unterstützt keine rein informativen oder Standard-Commerce-Webseiten.

  • Bereits begonnene Projekte: Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald es eine rechtsverbindliche Bestellung oder Auftrag gibt. Solche laufenden Maßnahmen sind nicht förderfähig.

  • Standard-Online-Marketing: Kosten für gewöhnliche Marketingmaßnahmen (SEO, klassische Google-/Social-Media-Werbung, Content-Marketing etc.) sind in der Richtlinie explizit ausgeschlossen.

  • Standard-Software und -Hardware: Klassische Bürosoftware, Betriebssysteme, PCs oder Laptops ohne spezielles Innovationsmerkmal sind generell nicht förderfähig. Auch Ersatzbeschaffungen (z.B. Ersatz für defekte Server) oder gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen (z.B. digitale Kassen) sind nicht teilbar.

5 Beispiele: Digitalbonus Standard (Webshop/Webprojekt)

  • Integrierter Online-Retail-Shop: Ein kleiner Einzelhändler richtet einen eigenen Webshop ein, der eng mit seinem neuen Warenwirtschafts- und Logistiksystem verknüpft ist. Kunden können direkt über das Onlinesystem bestellen, und Bestellungen werden automatisch ins Lagerverwaltungssystem eingespeist. Diese durchgängige Handelsplattform nutzt Standardtechnologien und ohne besondere Innovation – ein typisches Digitalbonus-Standard-Projekt.

  • Kundenspezifisches Bestellportal: Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen entwickelt ein Online-Portal, über das seine Geschäftskunden Ersatzteile konfigurieren und bestellen können. Das Portal ist vollständig in das bestehende ERP-System eingebunden (mehrstufige Freigaben, automatisierte Auftragsweiterleitung). Da hier etablierte IT-Komponenten genutzt werden und keine bahnbrechende Neuerung im Vordergrund steht, würde diese Maßnahme als Standard gefördert.

  • Buchungs- und Reservierungssystem: Ein Handwerksbetrieb integriert auf seiner Webseite ein Online-Buchungstool für Aufträge bzw. Termine. Über das System können Kunden Dienstleistungen terminieren und bezahlen, wobei alle Daten in das firmeneigene CRM fließen. Da es sich um eine funktionale Softwarelösung handelt (zu „Marketingzwecken“), wurde dieses Projekt gemäß Richtlinie als Standard-Maßnahme gewertet.

  • Mehrsprachiger B2B-Webshop: Ein Hersteller richtet einen neuen Webshop ein, der in mehrere Sprachen übersetzt ist und an das interne Lager- und Finanzsystem angebunden wird. Die technische Umsetzung basiert auf einer bekannten E-Commerce-Plattform. Weil hier lediglich vorhandene Software genutzt und angepasst wird, fällt das Vorhaben unter die Standardförderung (es handelt sich um eine Handelsplattform ohne neuartige Technologie).

  • Lizenzkauf und Anpassung: Ein Unternehmen kauft eine marktübliche Shop-Software (mit gängigen Features für Produktpräsentation, Warenkorb, Schnittstellen) und lässt sie individuell ans eigene Corporate Design und die internen Abläufe anpassen. Ein reiner Erwerb und Customizing einer Standardlösung wird in der Förderrichtlinie nicht als innovativ angesehen und kann daher über den Digitalbonus Standard gefördert werden.

5 Beispiele: Digitalbonus Plus (Webshop/Webprojekt)

  • Webshop mit KI-Empfehlungen: Ein Online-Händler integriert in seinen Webshop ein künstlich-intelligentes Empfehlungssystem, das personalisierte Produktempfehlungen berechnet und so Umsatz und Kundenbindung steigert. Der Einsatz dieser Technologie ist innovativ und fällt klar unter Digitalbonus Plus.

  • AR-Produktvisualisierung: Ein Möbel-Shop ermöglicht Kunden, Produkte durch Augmented Reality virtuell ins eigene Wohnzimmer zu projezieren (z.B. mit dem Handy). Diese Anwendung eines „digitalen Zwillings“ (virtuelles Modell der Realität) ist besonders innovativ und kann über den Plus-Zuschuss gefördert werden.

  • 3D-Konfigurator (ZUWA-Beispiel): Die ZUWA-Zumpe GmbH erhielt beispielsweise den Digitalbonus Plus für die Entwicklung eines Webshops, bei dem Kunden interaktiv 3D-Konstruktionen erstellen und daraus automatisch Stücklisten generieren konnten. Dieses hochinnovative Feature (3D-Stücklistenerstellung im Onlineshop) wäre ein klassischer Plus-Fall.

  • Intelligente Robotik in Logistik: Ein Hersteller verknüpft seinen Webshop mit einer Roboter-Logistiklösung: Nach Auftragseingang werden Lagerroboter automatisch aktiviert, um die Teilebereitstellung zu optimieren. Der Einsatz intelligenter Robotik zur Effizienzsteigerung ist ein typisches Thema für den Digitalbonus Plus.

  • Big-Data-Analyse für Shop-Optimierung: Ein Großhändler setzt eine moderne Datenanalyse-Plattform ein, die Kundenverhalten, Lagerbestand und Lieferwege in Echtzeit auswertet. Das Ziel ist eine KI-gestützte Optimierung des gesamten E-Commerce-Prozesses. Der Fokus auf intelligente Datenanalyse macht dieses Projekt förderfähig im Rahmen des Plus-Programms.

Fragen & Antworten zum Digitalbonus Bayern

  • Wer kann Digitalbonus beantragen? Gefördert werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern. Nach den Richtlinien gilt ein „kleines Unternehmen“ als rechtliche Einheit mit <50 Mitarbeitern und maximal 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. (Mittlere Unternehmen sind beim Digitalbonus bisher nicht antragsberechtigt.)

  • Welche Projekte werden gefördert? Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben und Verbesserungen der IT-Sicherheit. Konkret können das z.B. die Entwicklung neuer digitaler Produkte, KI-Anwendungen, Softwarelösungen zur Prozessoptimierung oder Maßnahmen zur IT-Sicherheitsabsicherung sein. Wichtig ist stets der Digitalisierungs- oder Innovationscharakter.

  • Wie hoch ist der Zuschuss? Beim Digitalbonus Standard erhält das Unternehmen bis zu 7.500 € (bis 50 % der förderfähigen Ausgaben). Beim Digitalbonus Plus sind es bis zu 30.000 € (ebenfalls 50 %). Die genauen Fördersätze hängen von der Unternehmensgröße ab; hier sprechen wir von „kleinen Unternehmen“ (bis 50 Mitarbeiter, 10 Mio. € Umsatz) mit 50 % Fördersatz. Die Kombination Standard + Plus ist für ein und dasselbe Projekt nicht möglich.

  • Wie stelle ich den Antrag? Der Antrag wird online im BayernPortal eingereicht. Sie wählen zunächst die zuständige Bezirksregierung, melden sich mit Ihrem ELSTER-Unternehmenskonto an und füllen das Online-Formular aus. Nach Absenden bekommen Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Weitere Unterlagen reichen Sie auf elektronischem Wege nach Aufforderung ein.

  • Kann meine einfache Webseite/Webshop gefördert werden? Nein: Reine Standard-Webauftritte sind ausgeschlossen. Laut Richtlinie sind »Ausgaben für Standard-Webseiten (herkömmliche Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung) oder Standard-Webshops (insbesondere Standard-Shop-Templates)« nicht förderfähig. Das heißt, ein einfacher Onlineshop oder eine normale Info-Homepage ohne innovative technische Merkmale wird nicht gefördert.

  • Und was ist mit Online-Marketing? Solche Kosten gehören zu den Standard-Marketingmaßnahmen und sind generell ausgeschlossen. SEO, Google Ads, Social-Media-Werbung, Newsletter etc. werden vom Digitalbonus nicht finanziert.

  • Wie viele Anträge kann ich stellen? Sie können je einmal für jeden Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) einen Antrag stellen. Das heißt maximal zwei Anträge. Für jeden der beiden Bereiche dürfen Sie dann einmal Standard beantragen und gegebenenfalls einmal Plus (wenn nicht schon im gleichen Bereich Plus verbraucht ist).

  • Kann ich bereits ein begonnenes Projekt fördern lassen? Projekte, die schon begonnen sind, gelten als nicht förderfähig. Die Richtlinie besagt, dass Maßnahmen, für die bereits eine rechtsverbindliche Bestellung oder Auftrag erteilt wurde, nicht gefördert werden dürfen. Sie müssen also mit Ihrer Planung warten, bis der Antrag eingereicht ist und die Eingangsbestätigung vorliegt.

Viucom Digitalagentur: Wir unterstützen Sie

Als erfahrene Digitalagentur mit über 25 Jahren Web-Erfahrung kennen wir uns bestens mit digitalen Projekten inklusive Förderprozessen aus. Wir haben bereits erfolgreich Digitalbonus-geförderte Webshop- und Softwareprojekte für bayerische KMU begleitet und umgesetzt. Gerne beraten wir Sie persönlich und unterstützen Sie in allen Phasen – von der Projektplanung über die Antragstellung bis zur Umsetzung. Bei Fragen zu Digitalbonus Standard und Plus oder Ihrer konkreten Webshop-Förderung stehen wir Ihnen mit technischer Expertise zur Seite.

Autor des Beitrags
Dipl.-Ing. Simon Back - Geschäftsführer und technischer Leiter der Viucom Digitalagentur in Freilassing bei Salzburg im Berchtesgadener Land | © Dipl.-Ing. Simon Back - Geschäftsführer und technischer Leiter der Viucom Digitalagentur in Freilassing bei Salzburg im Berchtesgadener Land
Simon Back
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