Digitalbonus Standard
Beim Digitalbonus Standard steht die allgemeine Digitalisierung bestehender Abläufe im Vordergrund. Es wird kein besonderer Neuheitsgrad verlangt. Typische geförderte Maßnahmen sind etwa die Optimierung von Geschäftsprozessen durch Software: die Einführung oder Anpassung von ERP-, CRM- oder Warenwirtschaftssystemen. Auch branchenspezifische Komplettlösungen (z.B. Handwerker-Software, Lagerverwaltung) zählen dazu. Ebenso werden Plattform- oder Portallösungen ohne herausragende technische Neuerungen gefördert – etwa ein Kundenportal, ein Bewerberportal oder eine Handelsplattform (Webshop) ohne High-End-Innovationen. Nach Richtlinie gilt: Ein reiner Lizenzkauf einer Marktsoftware oder eine vergleichbare Individualprogrammierung wird nicht als „besonders innovativ“ gewertet und fällt daher in den Standardbereich. Ebenso können Softwarelösungen, die in erster Linie Marketing- und Kundengewinnungsprozesse unterstützen (z.B. ein spezialisiertes Newsletter-/CRM-System), nur über den Standard-Zuschuss abgedeckt werden, wenn überhaupt (soweit es über völlig normale Marketing-Bausteine hinausgeht). Wichtig ist: Die geförderte Lösung muss klar in Ihre Geschäftsprozesse eingebunden sein. Reine Informationswebseiten oder einfache Broschüren-Homepages sind nicht Teil des Digitalbonus.
Digitalbonus Plus
Der Digitalbonus Plus ist für besonders innovative Projekte gedacht. Hier muss das Vorhaben einen deutlich erkennbaren Neuheitsgrad aufweisen. Laut Förderrichtlinie ist eine ausführliche Beschreibung des Innovationsgehalts sowie eine Abgrenzung zu bestehenden Lösungen erforderlich. Gefördert werden vor allem Projekte mit Fokus auf zukunftsweisende Technologien: Beispiele sind der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (z.B. intelligente Datenanalyse zur Optimierung der Geschäftsabläufe), intelligente Robotik (z.B. automatisierte Produktions- oder Logistiksysteme) oder moderne Simulationsverfahren und digitale Zwillinge (virtuelle Modelle realer Systeme). Solche Technologien werden vom Digitalbonus Plus ausdrücklich unterstützt. Hinweis: Bleiben die förderfähigen Gesamtkosten Ihres Projekts unter 15.000 €, empfiehlt die Richtlinie oft, den Digitalbonus Standard zu beantragen, da der Zuschuss (bei 50 % Förderung) derselbe ist, der Bearbeitungsaufwand aber geringer. Bei Planung eines Plus-Projekts sollten Sie zudem rechtzeitig das Gespräch mit Ihrer Bezirksregierung suchen, um sicherzustellen, dass das Vorhaben die nötigen Kriterien erfüllt.